Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen MountainBock und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. MountainBock vertreibt über ihre Plattform GrischaMedia.ch Materielle wie auch Immaterielle Güter.

2. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Bestellung machen Sie uns ein Angebot, mit Ihnen einen Kaufvertrag abzuschliessen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir dieses Angebot durch unsere Auftragsbestätigung, oder durch unsere Lieferung nach Zahlungseingang annehmen.

3. Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Für den Kunden fallen dadurch keinerlei Mehrkosten an. Die Versandkosten orientieren sich an den Tarifen der Schweizer Post für Pakete. Grundsätzlich beliefern wir nur Kunden in der Schweiz. Ausgenommen davon sind Lieferungen von Digitalen Gütern welche auch in der EU vertrieben und geliefert werden. Lieferung erfolgt üblicherweise am nächsten Arbeitstag nach Zahlungseingang. Es besteht kein Recht auf Umtausch, Widerruf und Rücktritt nach erfolgter Lieferung.

4. Preise, Steuern, Gebühren und Bedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in CHF ohne Umsatzsteuer.
4.2 Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. - stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten, USB Medien usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.4 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.5 Wir akzeptieren nur Vorkasse oder Bar- und Kartenzahlung im Geschäft. In unserem Onlineshop haben Sie die Möglichkeit mehrere Zahlanbieter für die Vorkasse zu wählen. Preisänderungen sind vorbehalten.

5. Verzug, Mahnkosten

Im Fall von Verzug erlauben wir uns, den Rechtsweg zu beschreiten.

6. Eigentumsvorbehalt, Rücktritt

6.1 Die Ware bleibt Eigentum von MountainBock, bis sie vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern.
6.2 Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist (Lieferant ausgefallen, Seefracht untergegangen usw.) und wir nicht nur vorübergehenden die Leistung nicht erbringen können, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktrittes werden wir Sie unverzüglich informieren und bereits erbrachte Zahlungen werden erstatten.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1 Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn Ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden kann.
7.2 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Garantie, Gewährleistung, Haftung

8.1 Die Garantie beträgt 24 Monate. Von der Garantie ausgeschlossen: Verschleiss, Überlastung, Beschädigungen infolge äusserer Gewalteinwirkung, Beschädigungen durch Wasser, Witterungseinflüsse, Überspannung, Schäden durch Fehlbedienung oder bestimmungsfremder Verwendung, vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen, sowie nicht autorisierte Reparaturen. Sind die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft, so werden wir für die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung sorgen.
8.2 Unsere Haftung für eigenes Verschulden, sowie das unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Transportbedingte Lackschäden berechtigen keinen Ersatzanspruch. Bei Folien gilt die Garantie und Produkthaftung nur für das unverarbeitete Material bei sachgerechter Lagerung und innerhalb der zugesicherten Lagerfähigkeit.
8.3 Auf eigene von Ihnen mitgebrachte Artikel wie Textilien, Gläser und andere Werbeträger entfällt die Garantieleistung auf das Material. Davon Ausgeschlossen sind Natürlich Fahrzeuge, Schaufenster ect. Sofern die Ordnungsgemäss unterhalten und gewartet werden.
8.4 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

9. Leistung und Prüfung

9.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von Individualprogrammen
  • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Programmwartung
  • Erstellung von Programmträgern
  • Sonstige Dienstleistungen

9.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
9.3 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
9.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 9.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

[*]Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

[*]Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.


9.5 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

10. Rückgaberecht

10.1 Eine Rückgabe von Personalisierten Produkten wie Gläser, Tassen, Taschen ect. Ist Ausgeschlossen. Infolge defekter Artikel greift erst die Garantieleistung. Möchten Sie von der Garantieleistung nicht profitieren können wir ihnen nur 20% - 50% des Kaufbetrages zurückbezahlen. Dies muss von Fall zu Fall neu beurteilt werden ob eine Rückgabe berechtigt ist. 10.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

11. Widerrufsrecht

11.1 Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Produkte dürfen keine Mängel aufweisen und sollten sofern Möglich ungeöffnet und in Originalverpackung zurückgesendet werden. Allfällige beschädigungen an Produkten und Verpackungen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.2 Das Verbrauchern eingeräumte Widerrufsrecht erlischt bei Softwareprodukten, die zum Download zur Verfügung gestellt worden sind, vorzeitig mit dem Beginn des Herunterladens der Software aus dem Kundenaccount.

12. Haftungsausschluss bei Falschlieferung

Ansprüche des Kunden infolge Falschlieferungen aufgrund nicht schriftlich erfolgter Bestellungen (wie mittels Telefon, E-mail oder Online) werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13. Urheberrechte und Nutzung

13.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
13.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
13.3 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
13.4 Das Übertragen einzelner oder mehrere Software Lizenzen kann von jedem Kunden über die Lizenzverwaltung ausgeführt werden, sofern es das Produkt / die Lizenz zulässt. Sollte dieser Punkt bei einer Lizenz nicht verfügbar sein, gibt es diese Möglichkeit der Übetragung nicht. Die Übetragung von Softwarelizenzen werden mit einer bearbeitungsgebühr von 40% des aktuellen bzw. letzten bekannten Preises aus dem Shop festgesetzt. Die Gebühr wird wenn nicht vorher anders vereinbart durch den aktuellen Lizenzbesitzer (vor Übertragung der Lizenz) im Voraus bezahlt. Der Betreiber stellt nach der Lizenztransfer Anfrage eine Rechnung aus. Der neue Kunde erhält dadurch auch Zugang zu den Supportforen der Produkte. Dieses Recht kann bei zu hohem Supportaufwand begrenzt werden.
13.5 Nach dem Verkauf einer oder mehrere Lizenzen erlischt das Nutzungs -und Besitzrecht an den Produkten.
13.6 Die Übergabe, verkauf oder Zugriff von Kunden- und Benutzerkonten ist nicht gestattet. Bei missachtung dieses Rechtes kann die Lizenz dem Kunden entzogen werden.

14. Datenschutz

14.1 Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben. Der Kunde erklärt sich hiermit mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.
14.2 Sie sind berechtigt, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, bzw. die gespeicherten Daten einzusehen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gelten ausdrücklich und in jedem Vertragsverhältnis die Bestimmungen des Schweizerischen Rechtes.
15.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung ist der Sitz der Firma MountainBock.
15.3 MountainBock kann den Kunden auch an seinem Wohnsitz belangen.
15.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.

16. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach schweizerischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

17. Anschrift

MountainBock
Pitgogna 6
7412 Scharans

office@mountainbock.ch